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149922-2024 - Wettbewerb

Bekanntmachungen

Zusammenfassung

TED v2 - Viewer
Wettbewerb
DeutschlandBeseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
DeutschlandStade (DE939)
VerfahrensartOffenes Verfahren

Beschaffer
BeschafferLandkreis Stade
DeutschlandStade (DE939)Stade

LOT-0001Mengenlos 1
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DeutschlandStade (DE939)
Datum des Beginns01/01/2025 Enddatum der Laufzeit31/12/2028
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 - 23:59:00 (UTC+2)

LOT-0002Mengenlos 2
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DeutschlandStade (DE939)
Datum des Beginns01/01/2025 Enddatum der Laufzeit31/12/2028
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 - 23:59:00 (UTC+2)

LOT-0003Mengenlos 3
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DeutschlandStade (DE939)
Datum des Beginns01/01/2025 Enddatum der Laufzeit31/12/2028
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 - 23:59:00 (UTC+2)

LOT-0004Mengenlos 4
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
DeutschlandStade (DE939)
Datum des Beginns01/01/2025 Enddatum der Laufzeit31/12/2028
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 - 23:59:00 (UTC+2)

Sprachen und Formate

Amtssprache (Unterzeichnete PDF-Datei)

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CS
DA
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EL
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PDF

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Bekanntmachung

AmtsspracheHilfe-Symbol
51/2024
149922-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
OJ S 51/2024 12/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Stade
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Kennung des Verfahrens27d0bfcc-d11c-45de-b9a2-e0b9574042d1
Interne KennungK-LKS-80-2024-0006
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann4
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Konkurs§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Korruption§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vergleichsverfahren§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Betrugsbekämpfung§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlungsunfähigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Entrichtung von Steuern§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§§123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMengenlos 1
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschriebenDer Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene TeilnahmeTeilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEntfernung Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerwertungsverfahren
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Stade
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0002
TitelMengenlos 2
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschriebenDer Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene TeilnahmeTeilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEntfernung Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerwertungsverfahren
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Stade
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelMengenlos 3
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschriebenDer Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene TeilnahmeTeilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEntfernung Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerwertungsverfahren
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Stade
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelMengenlos 4
BeschreibungÜbernahme, Transport und Verwertung von 4.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Landkreis Stade
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschriebenDer Vertrag verlängert sich gemäß § 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zweimalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht spätestens bis zum 30. September 2027 bzw. bis zum 30. September 2028 kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene TeilnahmeTeilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung Die jeweiligen Erklärungen /Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen /Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2) Eigenerklärung über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung 3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderungen: Es muss eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder eine Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bestehen: - Personen- und Sachschäden: 750.000 Euro je Los - Vermögensschäden: 250.000 Euro je Los Der Nachweis hierüber mit Angabe der Deckungssummen je Schadensfall wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt. Der Nachweis muss aktuell, d.h. nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter mindestens über eine vergleichbare Referenz aus den letzten drei Jahren verfügt. Vergleichbar ist eine Leistung, die die Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen mit einem Umfang von mindestens 3.500 Mg pro Jahr umfasst hat. Jede Referenz ist mit ihrem Referenzkunden, der ausgeführten Leistung, der übernommenen, transportierten und verwerteten Bioabfallmenge sowie dem Ausführungszeitraum anzugeben. 2) Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens: es müssen die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, usw. zur Verfügung stehen. Sollten dem Bieter die geforderten Mittel (Fahrzeuge etc.) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zur Verfügung stehen, so ist durch den Bieter ausführlich darzustellen, welche Mittel er zum Einsatz plant (Konzept) und wie er sicherstellen kann, dass ihm die geforderten Mittel spätestens zu Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Für zu beschaffende Fahrzeuge ist, sollte sich der Bieter in Zuschlagsnähe befinden, ein Nachweis nachzureichen aus dem hervorgeht, wann das/die Fahrzeug(e) an den Bieter überlassen oder ausgeliefert werden (Überlassungserklärung, Lieferzusage des Herstellers oder gleichwertiger Nachweise). 3) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Zertifizierungen für die fachgerechte Entsorgung: der Bieter muss über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Beförderung von Bioabfällen (20 03 01) verfügen. Es sind mindestens die Anforderungen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Der Bieter muss ferner über ein Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Lagerung/Behandlung/Verwertung von Bioabfällen (20 03 01) oder Auszüge der Anlagengenehmigung, aus denen die Annahmeberechtigung der ausgeschriebenen Abfallarten hervorgeht, verfügen. 4) Eigenerklärung über die nötigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Sammlung und Transport von Grün- und Gehölzabfällen: der Bieter muss über die erforderlichen Zertifizierungen / Genehmigungen und Kapazitäten für den fachgerechten Transport des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bioabfalls, verfügen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweilien Leistungen erbringt, vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEntfernung Verwertungsanlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungVerwertungsverfahren
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV werden Unterlagen nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum16/04/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stade
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Stade
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Stade
Registrierungsnummer03359-014
PostanschriftAm Sande 2
StadtStade
Postleitzahl21682
Land, Gliederung (NUTS)Stade (DE939)
LandDeutschland
Telefon+49 4141121055
Fax+49 4141121059
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
Telefon+494131153308
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3a497dc3-8534-42ab-9a9c-9db48a050f70  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/03/2024 12:28:24 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung149922-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe51/2024
Datum der Veröffentlichung12/03/2024