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200804-2025 - Wettbewerb

Bekanntmachungen

Zusammenfassung

TED v2 - Viewer
Wettbewerb
DeutschlandInstallation von Elektroanlagen
Neubau GS Stakerseite - Elektro und PV
DeutschlandOrt im betreffenden Land
VerfahrensartOffenes Verfahren

Beschaffer
BeschafferStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
DeutschlandRhein-Kreis Neuss (DEA1D)Kaarst

LOT-0001ELT
Installation von Elektroanlagen
DeutschlandOrt im betreffenden Land
Datum des Beginns01/10/2025 Enddatum der Laufzeit30/09/2026
Frist für den Eingang der Angebote30/04/2025 - 12:00:00 (UTC+2)

LOT-0002PV-Anlage
Installation von Elektroanlagen
DeutschlandOrt im betreffenden Land
Datum des Beginns01/02/2026 Enddatum der Laufzeit31/10/2026
Frist für den Eingang der Angebote30/04/2025 - 12:00:00 (UTC+2)

Sprachen und Formate

Amtssprache (Unterzeichnete PDF-Datei)

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ES
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PDF

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Maschinell übersetzte HTML-Datei

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Bekanntmachung

AmtsspracheHilfe-Symbol
62/2025
200804-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Installation von Elektroanlagen – Neubau GS Stakerseite - Elektro und PV
OJ S 62/2025 28/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau GS Stakerseite - Elektro und PV
BeschreibungTechnische Gebäudeausrüstung ELT und PV-Anlage
Kennung des Verfahrens7ce37498-8186-47a4-8064-3b52360a6b17
Interne Kennung69/2025/03
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen, 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPTYDJDK2F
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB, Sanktionserklärung Russland
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelELT
BeschreibungDie Grundschule Stakerseite Kaarst (GSK) wird um einen zweigeschossigen, nicht unterkellerten Neubau in Massivbauweise erweitert. Ausführung als Flachdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung und PV-Anlage. Das Baufeld befindet sich auf einer derzeit noch als Sportplatz genutzten Fläche westlich des bestehenden Grundschulgebäudes und wird während des laufenden Schulbetriebes im Bestand umgesetzt. Bitte beachten Sie die Leistungsverzeichnisse im Projektraum.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEignung
BeschreibungDie Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen: - Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit Kontaktdaten), - über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, - unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation, - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben. - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung, - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken, - Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre. - Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre Los 1 (ELT): - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar sind Referenzen zu elektrischen Anlagen mit einem Auftragswert > 1 Mio. brutto. Los 2 (PV-Anlage) - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar sind Referenzen zu PV-Anlagen mit einem Auftragswert > 1 Mio. brutto.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung gemäß § 16a VOB/A EU
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum30/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
OrtKaarst
Zusätzliche InformationenVertreter der Stadt Kaarst
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsNachweis der Eignung
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelPV-Anlage
BeschreibungDie Grundschule Stakerseite Kaarst (GSK) wird um einen zweigeschossigen, nicht unterkellerten Neubau in Massivbauweise erweitert. Ausführung als Flachdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung und PV-Anlage. Das Baufeld befindet sich auf einer derzeit noch als Sportplatz genutzten Fläche westlich des bestehenden Grundschulgebäudes und wird während des laufenden Schulbetriebes im Bestand umgesetzt. Bitte beachten Sie die Leistungsverzeichnisse im Projektraum.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungEignung
BeschreibungDie Bieter haben folgende Erklärungen abzugeben bzw. über die Präqualifikation nachzuweisen: - Bieterangaben (Name/Anschrift/Rechtsform/Eintrag Handels-/Berufsregister, Ansprechpartner mit Kontaktdaten), - über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, - unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation, - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Zudem haben die Bieter die Sanktionserklärung Russland mit dem Angebot abzugeben. - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr, alternativ zu vorstehender Erklärung, - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken, - Bruttoumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre. - Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre Los 1 (ELT): - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar sind Referenzen zu elektrischen Anlagen mit einem Auftragswert > 1 Mio. brutto. Los 2 (PV-Anlage) - mind. 3 vgl. Referenzen aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar sind Referenzen zu PV-Anlagen mit einem Auftragswert > 1 Mio. brutto.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung gemäß § 16a VOB/A EU
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungsdatum30/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
OrtKaarst
Zusätzliche InformationenVertreter der Stadt Kaarst
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsNachweis der Eignung
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
RahmenvereinbarungKeine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische BeschaffungssystemKein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Registrierungsnummer051620016016-31001-12
PostanschriftAm Neumarkt 2
StadtKaarst
Postleitzahl41564
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
LandDeutschland
KontaktpersonFB 69
Telefon+49 2131987-824
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
Telefon+49 221 147-3055
Fax+49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung84d871ee-0714-4bbf-b40a-f6eb4d4e8c94  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/03/2025 09:09:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung200804-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe62/2025
Datum der Veröffentlichung28/03/2025