1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Traunstein
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Großraumlüfter LUF 60 für FFW Traunstein
Beschreibung: Lieferung eines Lösch-Unterstützungsfahrzeug LUF 60 mit Zusatzlüfter und Transportanhänger
Kennung des Verfahrens: d99ec5b0-c493-42d5-b2b7-611cd47889ae
Interne Kennung: 2023-40-01 - 01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Großraumlüfter LUF 60 für FFW Traunstein
Beschreibung: Lieferung von - Lösch-Unterstützungsfahrzeug LUF: John Deere Dieselmotor 104 KW (140 PS), 4-Zylinder, wassergekühlt, zusätzlich patentiertes Kühlsystem, zusätzliches Kühlsystem für Extrembedingungen / Steigfähigkeit auf Rampen und Stiegen bis zu 30° / Eigengewicht 2.300 kg / Abmessungen 2,55 x 1,35 x 2,00 m (LxBxH) / integrierte Druckerhöhungspumpe (Bronze/Edelstahl) 100 PS Leistung bzw. 10 bar Druckerhöhung bei 2.400 l Durchfluss / Löschkanone 360 Düsen, 10-32 bar hydr. Höhenverstellung / Ventilator 35 kW, Volumenstrom 90.000 m³/h, 165 km/h Austrittsgeschwindigkeit / Wasserversorgung Einspeisung 3 x B-Storz mit Rückschlagventil und Vorfilter 6 mm / HD-Anschluss PN 40, Wasserabgänge Standard 1 Stk. HD DN 38 / Fernsteuerung Reichweite bis zu 300 m, inkl. Ersatzakku und Ladegerät / Fernbedienung für 3-Punkt Hydraulikhubwerk, Oberlenker, Kettenfahrwerke, Seilwinde, Neigung Lüfterrohr, Druckerhöhungspumpe, Lüfterdrehzahl, Datenrückführung von Maschine zu Funkbediengerät / Bedienpult I an der Maschine / Notbedienung I / Notbedienung Bedienpult II - Zusatzausrüstung: 3-Punkthydraulik an der Frontseite des LUF 60 montiert / hydraulischer Gabelstapler / Transportbox mit Klappbordwand / Seilwinde an der Frontseite des LUF 60 montiert / Hohlstrahlmonitordüse inkl. Chromstahlrohr-Verlängerung und Storz B Kupplung / Hohlstrahlmonitor / Schwerschaumrohr / Mittelschaumrohr / Grundausstattung 3 x 33 m Flachlutte, F-XX NW 700 inkl. Befestigung und Abwickelvorrichtung, 3 Transportkisten Aluminium - Zusatzlüfter für LUF 60: Schnellmontage mit Haltevorrichtung am Grundrahmen, Anschlüsse mit Schnellkupplungen, einsetzbar für horizontalen/vertikalen (lageunabhängigen) Betrieb, parallel Betrieb mit LUF 60, Antrieb und Steuerung direkt vom LUF 60 - Transportanhänger für LUF 60: Standard-Anhänger geeignet zum Transport von 1 x LUF 60 und 2 Stück Luttenkisten
Interne Kennung: 2023-40-01 - 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und; 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Lieferung eines LUF 60 kann aufgrund des vorliegenden Patentschutzes entsprechend § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Im Stadtgebiet Traunstein befinden sich mehrere große Industriebetriebe, Lagerhallen, Tiefgaragen und große Gebäude, u. a. ein Klinikum der Schwerpunktversorgung. Das LUF 60 wird zusätzlich im gesamten Landkreis Traunstein eingesetzt mit Hauptgefährdungen durch überörtlichen Verkehrswege (BAB A8, Bahnverbindung München-Salzburg sowie Trostberg-Burghausen) mit drei Tunnelanlagen, Gebäude nach der Industriebaurichtlinie der Sicherheitskategorie K1 bis K4, große zusammenhängende Waldflächen, Betriebe des Bayerischen Chemiedreieckes und Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen. Der Landkreis Traunstein ist über die Feuerwehrbedarfspläne der Gemeinde in die Gefahrenklasse B4, T4 und ABC 4 eingestuft. Für den Landkreis Traunstein ist wegen den Gefährdungsklassen ein LUF 60 als ausreichende überörtliche Ausstattung erforderlich, insbesondere aufgrund folgender Merkmale: Leistungsstarker, luftgekühlter Motor 140 PS mit Wassereinspritz-Kühlung (patentgeschützt), somit besondere Hochtemperaturfestigkeit / geringes Gesamtgewicht von ca. 2400 kg (hinsichtlich Deckenlasten in Parkhäusern, mehrgeschossigen Tiefgaragen, Gebäuden) / sicheres Bedienen per Fernsteuerung / stark reduzierte Wartungsintervalle / Verzicht auf Zuführung Kühlflüssigkeit in den Sekundärkreislauf / vielseitige Einsatzmöglichkeiten / positive Bewertungen aufgrund jahrelang erfolgreiche Einsätze in der Praxis.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Traunstein
Registrierungsnummer: 09189155-A001-38
Postanschrift: Stadtplatz 39
Stadt: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land, Gliederung (NUTS): Traunstein (DE21M)
Land: Deutschland
Telefon: +49 861 65271
Fax: +49 861 65300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: LUF Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE326161885
Postanschrift: Richard-Strauss-Straße 8
Stadt: Wertingen
Postleitzahl: 86637
Land, Gliederung (NUTS): Dillingen a.d. Donau (DE277)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8272 6039706
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 21762411
Fax: +49 89 21762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f37587f-dbf7-40a4-b5d8-595d9c3fbf31 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 35629-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 13/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/01/2024