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5959-2022 - Auftragsänderung

Bekanntmachungen

Zusammenfassung

2022-OJS5-5959-de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bianca Deichert
Internet-Adresse(n):
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42122
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/05/2020 Ende: 25/03/2021
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 037-088481
Auftrags-Nr.: 19FEI42122_92280576
Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Modernisierung der Verkehrsstation Bf Oberwinter auf der Strecke (2630) Köln Hbf – Bingen (Rhein) Hbf in km 48,2
Rück- und Neubau von 2 Außenbahnsteigen; Rückbau von 2 Treppen aus der Personenunterführung mit Neu-bau von 2 Rampen aus der Personenunterführung zum Bahnsteig; Neubau der Bahnsteigausstattung und Wegeleitung, Sanierungsarbeiten in der Personenunterführung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/05/2020 Ende: 25/03/2021
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hering Bahnbau GmbH
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund der festgestellten Feuchtigkeitsprobleme in dem Teilbereich der PU Wände unterhalb der Gleislage sind zusätzliche
Abdichtungs- bzw. Verpressungsarbeiten erforderlich. Die seitlichen Wände der Unterführung weisen in Teilbereichen,
insbesondere an den Anschlüssen zu den neuen Betonwänden (Treppenverschluss), starke Durchfeuchtungen auf.
Es war angedacht, den alten Mauerputz zu entfernen und neu zu verputzen. Dies wird aufgrund der sich nun zeigenden
Feuchtigkeitsstellen keine dauerhafte Lösung sein, weil die Feuchtigkeit immer wieder durch den Putz zum Vorschein
kommen wird.
Auf Anordnung des Bauwerkprüfers soll der alte Putz entfernt werden und neu verputzt, dabei sollen die Feuchte Stellen durch
Injektionsverfahren abgedichtet werden. Der Einsatz dieses Injektionsverfahren war nicht im HLV vorgesehen.

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Bekanntmachung

AmtsspracheHilfe-Symbol
2022-OJS5-5959-de
5959-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Berlin: Bau von Bahnhöfen
OJ S 5/2022 07/01/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bianca Deichert
Internet-Adresse(n):

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42122
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung: Oberwinter
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Modernisierung der Verkehrsstation Bf Oberwinter auf der Strecke (2630) Köln Hbf – Bingen (Rhein) Hbf in km 48,2
Rück- und Neubau von 2 Außenbahnsteigen; Rückbau von 2 Treppen aus der Personenunterführung mit Neu-bau von 2 Rampen aus der Personenunterführung zum Bahnsteig; Neubau der Bahnsteigausstattung und Wegeleitung, Sanierungsarbeiten in der Personenunterführung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/05/2020 Ende: 25/03/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 037-088481

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI42122_92280576
Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
19/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hering Bahnbau GmbH
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung: Oberwinter
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Modernisierung der Verkehrsstation Bf Oberwinter auf der Strecke (2630) Köln Hbf – Bingen (Rhein) Hbf in km 48,2
Rück- und Neubau von 2 Außenbahnsteigen; Rückbau von 2 Treppen aus der Personenunterführung mit Neu-bau von 2 Rampen aus der Personenunterführung zum Bahnsteig; Neubau der Bahnsteigausstattung und Wegeleitung, Sanierungsarbeiten in der Personenunterführung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/05/2020 Ende: 25/03/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hering Bahnbau GmbH
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT53 (LÄ52): Zusätzliche PU-Innenwandabdichtung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Aufgrund der festgestellten Feuchtigkeitsprobleme in dem Teilbereich der PU Wände unterhalb der Gleislage sind zusätzliche
Abdichtungs- bzw. Verpressungsarbeiten erforderlich. Die seitlichen Wände der Unterführung weisen in Teilbereichen,
insbesondere an den Anschlüssen zu den neuen Betonwänden (Treppenverschluss), starke Durchfeuchtungen auf.
Es war angedacht, den alten Mauerputz zu entfernen und neu zu verputzen. Dies wird aufgrund der sich nun zeigenden
Feuchtigkeitsstellen keine dauerhafte Lösung sein, weil die Feuchtigkeit immer wieder durch den Putz zum Vorschein
kommen wird.
Auf Anordnung des Bauwerkprüfers soll der alte Putz entfernt werden und neu verputzt, dabei sollen die Feuchte Stellen durch
Injektionsverfahren abgedichtet werden. Der Einsatz dieses Injektionsverfahren war nicht im HLV vorgesehen.
VII.2.3.
Preiserhöhung