367526-2019 - Konkurrencevilkår

Meddelelsesvisning

Resumé

2019-OJS149-367526-da
I.1.
Navn og adresser
Officielt navn: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postadresse: Boschetsrieder Str. 69
By: München
NUTS-kode: DE2 Bayern
Postnummer: 81379
Land: Tyskland
Telefon: +49 89/748825-49
Internetadresse(r):
Overordnet internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de
I.1.
Navn og adresser
Officielt navn: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postadresse: Werner-Seelenbinder-Straße 8
By: Erfurt
NUTS-kode: DEG Thüringen
Postnummer: 99096
Land: Tyskland
Kontaktperson: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Telefon: +49 361/574135301
Internetadresse(r):
Overordnet internetadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
I.5.
Hovedaktivitet
Anden aktivitet: Schienenpersonennahverkehr
II.1.1.
Betegnelse
Ausschreibung Franken – Südthüringen
II.1.2.
Hoved-CPV-kode
60210000 Offentlig jernbanetransport
II.1.3.
Kontrakttype
Tjenesteydelser
II.1.6.
Oplysninger om delkontrakter
Kontrakten er opdelt i delkontrakter: nej
II.2.3.
Udførelsessted
NUTS-kode: DE2 Bayern
NUTS-kode: DEG Thüringen
II.2.7.
Varighed af kontrakten, rammeaftalen eller det dynamiske indkøbssystem
Start: 10/12/2023 Slut: 08/12/2035
Denne kontrakt kan forlænges: nej
IV.2.1.
Tidligere offentliggørelse om samme kontrakt
Bekendtgørelsens nummer i EUT S: 2018/S 109-249208
IV.2.2.
Frist for modtagelse af bud eller ansøgninger om deltagelse
Dato: 07/01/2020 Tidspunkt: 12:00
IV.2.4.
Sprog, der må benyttes ved afgivelse af tilbud eller ansøgninger om deltagelse
Tysk
VI.5.
Dato for afsendelse af denne bekendtgørelse
01/08/2019

Sprog og formater

Officielt sprog (Underskrevet PDF)

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Bekendtgørelse

Nuværende sprogHjælpeikon
2019-OJS149-367526-da
367526-2019 - KonkurrencevilkårTyskland-München: Offentlig jernbanetransport
OJ S 149/2019 05/08/2019
Udbudsbekendtgørelse
Tjenesteydelser
Retsgrundlag:
Direktiv 2014/24/EU

Del I: Ordregivende myndighed

I.1.
Navn og adresser
Officielt navn: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postadresse: Boschetsrieder Str. 69
By: München
NUTS-kode: DE2 Bayern
Postnummer: 81379
Land: Tyskland
Telefon: +49 89/748825-49
Internetadresse(r):
Overordnet internetadresse: https://beg.bahnland-bayern.de
I.1.
Navn og adresser
Officielt navn: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postadresse: Werner-Seelenbinder-Straße 8
By: Erfurt
NUTS-kode: DEG Thüringen
Postnummer: 99096
Land: Tyskland
Kontaktperson: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Telefon: +49 361/574135301
Internetadresse(r):
Overordnet internetadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
I.2.
Information om fælles indkøb
Kontrakten omfatter fælles udbud
I.3.
Kommunikation
Udbudsmaterialet er gratis, ubegrænset og fuldt tilgængeligt på: https://www.subreport.de/E55614213
Yderligere oplysninger fås på den ovennævnte adresse
Bud eller ansøgninger om deltagelse skal sendes elektronisk via: https://www.subreport.de/E55614213
Bud eller ansøgninger om deltagelse skal sendes til den ovennævnte adresse
I.4.
Type ordregivende myndighed
Regional eller lokal myndighed
I.5.
Hovedaktivitet
Anden aktivitet: Schienenpersonennahverkehr

Del II: Genstand

II.1.
Udbuddets omfang
II.1.1.
Betegnelse
Ausschreibung Franken – Südthüringen
II.1.2.
Hoved-CPV-kode
60210000 Offentlig jernbanetransport
II.1.3.
Kontrakttype
Tjenesteydelser
II.1.4.
Kort beskrivelse
Die Betriebsleistungen umfassen insgesamt ca. 5,4 bis max. 5,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Linien Nürnberg – Bamberg – Erfurt/Sonneberg/Saalfeld und Bamberg – Würzburg.
II.1.5.
Anslået samlet værdi
II.1.6.
Oplysninger om delkontrakter
Kontrakten er opdelt i delkontrakter: nej
II.2.
Beskrivelse
II.2.3.
Udførelsessted
NUTS-kode: DE2 Bayern
NUTS-kode: DEG Thüringen
II.2.4.
Beskrivelse af udbuddet
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz Franken – Südthüringen auf den Linien Nürnberg – Bamberg – Erfurt/Sonneberg/Saalfeld und Bamberg – Würzburg.
Als Eventualposition sind fünf tägliche Zugpaare auf der Neubaustrecke Coburg – Erfurt Hbf in ICE-Zwischenlagen anzubieten.
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2024 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2035.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d. h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen wird der Einsatz von Neufahrzeugen gefordert.
II.2.5.
Tildelingskriterier
Prisen er ikke det eneste tildelingskriterium og alle kriterier er udelukkende anført i udbudsdokumenterne
II.2.6.
Anslået værdi
II.2.7.
Varighed af kontrakten, rammeaftalen eller det dynamiske indkøbssystem
Start: 10/12/2023 Slut: 08/12/2035
Denne kontrakt kan forlænges: nej
II.2.10.
Oplysninger om alternative tilbud
Alternative tilbud vil blive taget i betragtning: nej
II.2.11.
Oplysninger om optioner
Optioner: ja
Beskrivelse af optioner:
Als Eventualposition sind fünf tägliche Zugpaare auf der Neubaustrecke Coburg – Erfurt Hbf in ICE-Zwischenlagen anzubieten.
II.2.13.
Oplysninger om EU-midler
Udbuddet vedrører et EU-finansieret projekt og/eller program: nej
II.2.14.
Yderligere oplysninger

Del III: Juridiske, økonomiske, finansielle og tekniske oplysninger

III.1.
Betingelser for deltagelse
III.1.1.
Egnethed til at udøve en erhvervsaktivitet, herunder krav om optagelse i erhvervs- eller handelsregistre
Liste over og kort beskrivelse af betingelser:
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht vor dem 12.11.2019 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
III.1.2.
Økonomisk og finansiel kapacitet
Liste over og kort beskrivelse af udvælgelseskriterier:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 12.11.2019 datieren.
Die Bieter haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 70 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Mindstekrav til det niveau, der muligvis kræves:
Siehe oben die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1) Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2) Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3) ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4) ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
– sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB,
– Eigenkapital zu Buchwerten,
– Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
– den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr,
– eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie,
– eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
III.1.3.
Teknisk og faglig kapacitet
Liste over og kort beskrivelse af udvælgelseskriterier:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2016 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2012 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Mindstekrav til det niveau, der muligvis kræves:
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2012 bis 2018 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
III.2.
Kontraktbetingelser
III.2.1.
Oplysninger om en bestemt profession
Udførelse af tjenesteydelsen er forbeholdt en bestemt professionHenvisning til den relevante lov eller administrative bestemmelse:
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Del IV: Procedure

IV.1.
Beskrivelse
IV.1.1.
Proceduretype
Offentligt udbud
IV.1.3.
Oplysninger om rammeaftale eller dynamisk indkøbssystem
IV.1.8.
Oplysninger om GPA-aftalen om offentlige udbud
Dette udbud er omfattet af GPA-aftalen: nej
IV.2.
Administrative oplysninger
IV.2.1.
Tidligere offentliggørelse om samme kontrakt
Bekendtgørelsens nummer i EUT S: 2018/S 109-249208
IV.2.2.
Frist for modtagelse af bud eller ansøgninger om deltagelse
Dato: 07/01/2020 Tidspunkt: 12:00
IV.2.3.
Forventet dato for afsendelse af opfordringer til at afgive bud eller at deltage til udvalgte ansøgere
IV.2.4.
Sprog, der må benyttes ved afgivelse af tilbud eller ansøgninger om deltagelse
Tysk
IV.2.6.
Minimumsperiode, i hvilken den bydende er forpligtet af sit bud
Tilbud skal være gyldige indtil: 04/05/2020
IV.2.7.
Betingelser for åbning af bud
Dato: 07/01/2020 Tidspunkt: 13:00

Del VI: Supplerende oplysninger

VI.1.
Oplysninger om gentagelse
Dette er et tilbagevendende offentligt indkøb: nej
VI.3.
Yderligere oplysninger
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von EVU die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen. Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit die Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinsichtlich der im Gebiet des Freistaats Thüringen zu erbringenden Verkehrsleistungen müssen die Bieter verschiedene Verpflichtungen nach dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge abgeben. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4.
Klageprocedurer
VI.4.1.
Organ med ansvar for klageprocedurerne
Officielt navn: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
By: München
Postnummer: 80534
Land: Tyskland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Klageprocedure
Præcise oplysninger om klagefrist(er):
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Dato for afsendelse af denne bekendtgørelse
01/08/2019