1. Pirkėjas
1.1.
Pirkėjas
Oficialus pavadinimas: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Pirkėjo teisinė forma: Regioninės valdžios institucija
Perkančiosios organizacijos veiklos sritis: Bendrosios viešosios paslaugos
2. Procedūra
2.1.
Procedūra
Pavadinimas: Rahmenvereinbarung Notebooks
Aprašymas: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks und Zubehör sowie Instandhaltung und weiteren Leistungen.
Procedūros identifikatorius: 74baa190-42b4-4e64-a749-7f79a2191b62
Vidaus identifikatorius: TFM-V-24-013
Pirkimo būdas: Atviras
Procedūra pagreitinta: ne
2.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Prekės
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30213100 Nešiojamieji kompiuteriai
Kiti klasifikacijos kodai (cpv): 50300000 Remonto, priežiūros ir kitos paslaugos, susijusios su asmeniniais kompiuteriais, biuro įranga, telekomunikacijų bei garso ir vaizdo įranga, 30237000 Kompiuterių dalys, priedai ir reikmenys
2.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Šalis: Vokietija
2.1.3.
Vertė
Numatoma vertė be PVM: 1,00 EUR
2.1.4.
Bendra informacija
Papildoma informacija: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Teisinis pagrindas:
Direktyva 2014/24/ES
vgv -
2.1.6.
Pašalinimo pagrindai
Išimtinai nacionaliniai pašalinimo pagrindai: (1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5. Pirkimo dalis
5.1.
Pirkimo dalis: LOT-0000
Pavadinimas: Rahmenvereinbarung Notebooks
Aprašymas: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Notebooks und Zubehör sowie Instandhaltung und weiteren Leistungen.
Vidaus identifikatorius: TFM-V-24-013
5.1.1.
Tikslas
Sutarties objektas: Prekės
Kiti sutarties objektai: Paslaugos
Pagrindinis klasifikacijos kodas (cpv): 30213100 Nešiojamieji kompiuteriai
Kiti klasifikacijos kodai (cpv): 50300000 Remonto, priežiūros ir kitos paslaugos, susijusios su asmeniniais kompiuteriais, biuro įranga, telekomunikacijų bei garso ir vaizdo įranga, 30237000 Kompiuterių dalys, priedai ir reikmenys
Pasirinkimo galimybės:
Galimybių aprašymas: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn diese nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Rahmenvereinbarung gekündigt wird.
5.1.2.
Sutarties vykdymo vieta
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Šalis: Vokietija
5.1.3.
Numatomas galiojimas
Galiojimas: 2 Metai
5.1.5.
Vertė
Numatoma vertė be PVM: 1,00 EUR
5.1.6.
Bendra informacija
Rezervuota dalyvavimo teisė: Dalyvavimas nerezervuotas.
Iš ES fondų nefinansuojamas pirkimo projektas
Pirkimui taikoma Sutartis dėl viešųjų pirkimų (SVP): taip
Šis viešasis pirkimas taip pat tinkamas mažosioms ir vidutinėms įmonėms (MVĮ): ne
Papildoma informacija: 1. Abrufberechtigung: a) Abrufberechtigte sind die Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Thüringer Rechnungshof, der Thüringen Forst AöR sowie die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG). b) Nicht abrufberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der Universitäten und Hochschulen sowie kommunale Gebietskörperschaften. 2. Schätzmenge: Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Notebooks wird eine Schätzmenge analog der im Preisblatt hinterlegten Wertungsmengen zugrunde gelegt. 3. Höchstmenge Mit Erreichen der Höchstmengen gem. EVB-IT-Vertrag Nummer 3.5.2 gilt die Rahmenvereinbarung als ausgeschöpft und endet vorzeitig, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strateginis viešasis pirkimas
Strateginio viešojo pirkimo tikslas: Strateginių viešųjų pirkimų nėra
5.1.9.
Atrankos kriterijai
Kriterijus:
Rūšis: Tinkamumas verstis profesine veikla
Aprašymas: 1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt; 2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Kriterijus:
Rūšis: Ekonominė ir finansinė būklė
Aprašymas: a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Kriterijus:
Rūšis: Techninis ir profesinis pajėgumas
Aprašymas: a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine Aufstellung von mind. 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei, die eine Rahmenvereinbarung über Notebooks / PC-Arbeitsplatz-Technik mit vergleichbarem Umfang zum Gegenstand hatten und mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage benennt es mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
5.1.10.
Skyrimo kriterijai
5.1.11.
Pirkimo dokumentai
Kalbos, kuriomis oficialiai skelbiami pirkimo dokumentai: vokiečių kalba
5.1.12.
Pirkimo sąlygos
Pateikimo sąlygos:
Pateikimas elektroninėmis priemonėmis: Privalomos
Kalbos, kuriomis galima pateikti pasiūlymus arba dalyvavimo prašymus: vokiečių kalba
Elektroninis katalogas: Draudžiamos
Alternatyvūs pasiūlymai: Draudžiamos
Dalyviai gali pateikti daugiau kaip vieną pasiūlymą: Neprivalomos
Pasiūlymų priėmimo terminas: 05/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informacija, kurią galima papildyti po pateikimo termino:
Pirkėjo nuožiūra, visi trūkstami su konkurso dalyviais susiję dokumentai gali būti pateikti vėliau.
Papildoma informacija: Eine Nachforderung von Unterlagen ist gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Informacija apie viešą vokų atplėšimą:
Atidarymo data: 05/11/2024 10:05:00 (UTC+1)
Sutarties sąlygos:
Sutartis turi būti vykdoma pagal globojamų darbo grupių užimtumo programas: Ne
Elektroninės sąskaitos faktūros: Privalomos
Bus naudojami elektroniniai užsakymai: taip
Bus naudojami elektroniniai mokėjimai: taip
5.1.15.
Metodai
Preliminarioji sutartis: Preliminarioji sutartis, neskelbiant naujo konkurso
Didžiausias dalyvių skaičius: 1
Informacija apie dinaminę pirkimo sistemą: Dinaminės pirkimo sistemos nėra
Elektroninis aukcionas: ne
5.1.16.
Išsamesnė informacija, tarpininkavimas ir peržiūra
Peržiūros organizacija: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informacija apie peržiūros terminus: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymus: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organizacijos
8.1.
ORG-0000
Oficialus pavadinimas: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Registracijos numeris: 16900601-0001-95
Pašto adresas: Ludwig-Erhard-Ring 7
Miestas: Erfurt
Pašto kodas: 99099
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: 000
Šios organizacijos vaidmenys:
Pirkėjas
8.1.
ORG-0001
Oficialus pavadinimas: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Registracijos numeris: 16900608-0001-03
Pašto adresas: Ludwig-Erhard-Ring 8
Miestas: Erfurt
Pašto kodas: 99099
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: 000
Šios organizacijos vaidmenys:
Organizacija, priimanti dalyvavimo prašymus
8.1.
ORG-0002
Oficialus pavadinimas: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Registracijos numeris: 16900334-0001-29
Pašto adresas: Jorge-Semprún-Platz 4
Miestas: Weimar
Pašto kodas: 99423
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: 000
Šios organizacijos vaidmenys:
Peržiūros organizacija
8.1.
ORG-0003
Oficialus pavadinimas: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registracijos numeris: 0204:994-DOEVD-83
Miestas: Bonn
Pašto kodas: 53119
Šalies administracinis vienetas (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Šalis: Vokietija
Telefono numeris: +49228996100
Šios organizacijos vaidmenys:
TED eSender
10. Pakeitimas
Skelbimo identifikatorius / versija: 334e93b0-3b1e-4bda-a4ea-8d925ce98001 - 01
Formos tipas: Konkursas
Skelbimo rūšis: Skelbimas apie pirkimą arba koncesiją. Įprasta tvarka
Skelbimo porūšis: 16
Skelbimo išsiuntimo data: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Kalbos, kuriomis šis skelbimas oficialiai skelbiamas: vokiečių kalba
Skelbimo paskelbimo numeris: 637997-2024
OL S numeris: 206/2024
Paskelbimo data: 22/10/2024