Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter:
https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/memobs_e.htm
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1) Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung.
Oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EUBerufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Fachliche Anforderungen
Siehe Bewertungsmatrix für Teilnahmewettbewerb.
Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise einzureichen. Soweit der Wettbewerb interdisziplinär ist, sind die Nachweise nach den jeweiligen Fachdisziplinen gesondert und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern.
Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.
Weitere Angaben siehe Wettbewerbsbekanntmachung Volltext und Anlage 1 Ergänzungen zur Wettbewerbsbekanntmachung unter
https://www.stbawue.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/planungswettbewerbe/index.html