Ste na enem od uradnih spletišč EU

544939-2019 - Javni razpis

Prikaz obvestila

Povzetek

2019-OJS222-544939-sl
I.1.
Ime in naslovi
Uradno ime: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Poštni naslov: Boschetsrieder Str. 69
Kraj: München
Šifra NUTS: DE2 Bayern
Poštna številka: 81379
Država: Nemčija
Telefon: +49 89 / 748825-0
Internetni naslovi:
I.5.
Glavna področja dejavnosti
Druga dejavnost: Schienenpersonennahverkehr
II.1.1.
Naslov
Ausschreibung Donau-Isar
II.1.2.
Glavna koda CPV
60210000 Storitve javnega železniškega prevoza
II.1.3.
Vrsta naročila
Storitve
II.1.6.
Informacije o sklopih
Naročilo je razdeljeno na sklope: ne
II.2.3.
Kraj izvedbe
Šifra NUTS: DE21 Oberbayern
Šifra NUTS: DE22 Niederbayern
Šifra NUTS: DE23 Oberpfalz
II.2.7.
Trajanje naročila, okvirnega sporazuma ali dinamičnega nabavnega sistema
Začetek: 15/12/2024 Konec: 13/12/2036
To naročilo je mogoče podaljšati: ne
IV.2.1.
Prejšnja objava v zvezi s tem postopkom
Številka obvestila v UL: 2016/S 213-388826
IV.2.2.
Rok za prejem ponudb ali prijav za sodelovanje
Datum: 11/05/2020 Lokalni čas: 12:00
IV.2.4.
Jeziki, v katerih se predložijo ponudbe ali prijave za sodelovanje
Nemščina
VI.5.
Datum pošiljanja tega obvestila
14/11/2019

Jeziki in oblike zapisa

Uradni jezik (podpisana datoteka PDF)

BG
CS
DA
DEPrenesi podpisani PDF
EL
ES
EN
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SL
SV

PDF

BGPrenesi PDF
CSPrenesi PDF
DAPrenesi PDF
DEPrenesi PDF
ELPrenesi PDF
ESPrenesi PDF
ENPrenesi PDF
ETPrenesi PDF
FIPrenesi PDF
FRPrenesi PDF
GAPrenesi PDF
HRPrenesi PDF
HUPrenesi PDF
ITPrenesi PDF
LTPrenesi PDF
LVPrenesi PDF
MTPrenesi PDF
NLPrenesi PDF
PLPrenesi PDF
PTPrenesi PDF
ROPrenesi PDF
SKPrenesi PDF
SLPrenesi PDF
SVPrenesi PDF

Strojni prevod v obliki HTML

BG
CS
DA
DE
EL
ES
EN
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IT
LT
LV
MT
NL
PL
PT
RO
SK
SL
SV

Obvestilo

Trenutni jezikIkona za pomoč
2019-OJS222-544939-sl
544939-2019 - Javni razpisNemčija-München: Storitve javnega železniškega prevoza
OJ S 222/2019 18/11/2019
Obvestilo o naročilu
Storitve
Pravna podlaga:
Direktiva 2014/24/EU

Oddelek I: Javni naročnik

I.1.
Ime in naslovi
Uradno ime: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Poštni naslov: Boschetsrieder Str. 69
Kraj: München
Šifra NUTS: DE2 Bayern
Poštna številka: 81379
Država: Nemčija
Telefon: +49 89 / 748825-0
Internetni naslovi:
I.3.
Sporočanje
Razpisna dokumentacija je na voljo brezplačno za neomejen in celovit neposredni dostop na: https://www.subreport.de/E64226324
Dodatne informacije lahko dobite na zgoraj navedenem naslovu
Ponudbe ali prijave za sodelovanje je treba poslati elektronsko prek: https://www.subreport.de/E64226324
Ponudbe ali prijave za sodelovanje je treba poslati na zgoraj navedeni naslov
I.4.
Vrsta javnega naročnika
Regionalni ali lokalni organ
I.5.
Glavna področja dejavnosti
Druga dejavnost: Schienenpersonennahverkehr

Oddelek II: Predmet

II.1.
Obseg naročila
II.1.1.
Naslov
Ausschreibung Donau-Isar
II.1.2.
Glavna koda CPV
60210000 Storitve javnega železniškega prevoza
II.1.3.
Vrsta naročila
Storitve
II.1.4.
Kratek opis
Die Betriebsleistungen umfassen insgesamt ca. 5,0 bis max. 5,3 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Linien München Hbf – Landshut Hbf – Plattling – Passau, München Hbf – Landshut Hbf – Plattling/Regensburg (nur HVZ, nur Betriebsstufe 2), (Erding – Schwaigerloh) – München Flughafen Terminal – Landshut Hbf – Regensburg Hbf, (München Hbf –) Freising – Moosburg – Landshut Hbf (nur Betriebsstufe 1).
II.1.5.
Ocenjena skupna vrednost
II.1.6.
Informacije o sklopih
Naročilo je razdeljeno na sklope: ne
II.2.
Opis
II.2.3.
Kraj izvedbe
Šifra NUTS: DE21 Oberbayern
Šifra NUTS: DE22 Niederbayern
Šifra NUTS: DE23 Oberpfalz
II.2.4.
Opis javnega naročila
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz Donau-Isar auf den Linien München Hbf – Landshut Hbf – Plattling – Passau, München Hbf – Landshut Hbf – Plattling/ Regensburg (nur HVZ, nur Betriebsstufe 2), (Erding – Schwaigerloh) – München Flughafen Terminal – Landshut Hbf – Regensburg Hbf, (München Hbf –) Freising – Moosburg – Landshut Hbf (nur Betriebsstufe 1).
Für das Wettbewerbsprojekt sind 2 unterschiedlichen Betriebsstufen vorgesehen, die sich im Wesentlichen in der Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München unterscheiden.
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2025 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2036.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Bruttovertrag mit Anreizelementen ausgestaltet, d. h. der Auftraggeber trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen, das Verkehrsunternehmen erhält aber einen permanenten Leistungsanreiz über die gesamte Vertragslaufzeit, indem es einen Anspruch auf eine Prämie für gestiegene Fahrgastzahlen erhält. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungenenthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen wird der Einsatz von Neufahrzeugen gefordert.
II.2.5.
Merila za izbiro ponudbe
Cena ni edino merilo za oddajo naročila in vsa merila so navedena le v razpisni dokumentaciji
II.2.6.
Ocenjena vrednost
II.2.7.
Trajanje naročila, okvirnega sporazuma ali dinamičnega nabavnega sistema
Začetek: 15/12/2024 Konec: 13/12/2036
To naročilo je mogoče podaljšati: ne
II.2.10.
Informacije o variantah
Variante so dopustne: ne
II.2.11.
Informacije o variantah
Variante: ne
II.2.13.
Informacije o sredstvih EU
Naročilo se nanaša na projekt in/ali program, ki se financira s sredstvi EU: ne
II.2.14.
Dodatne informacije

Oddelek III: Pravne, ekonomske, finančne in tehnične informacije

III.1.
Pogoji za udeležbo
III.1.1.
Ustreznost za opravljanje poklicne dejavnosti, vključno z zahtevami v zvezi z vpisom v register poklicev ali trgovski register
Seznam in kratek opis pogojev:
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied/ sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/ diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/ die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/ sollen.
Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 16.3.2020 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
III.1.2.
Poslovno in finančno stanje
Seznam in kratek opis meril za izbor:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer 2 aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 16.3.2020 datieren.
Die Bieter haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 55 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 6 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Najnižje ravni morebitnih standardov:
Siehe oben Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1) eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2) den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3) ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4) ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/ die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
— Eigenkapital zu Buchwerten;
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
— den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
— eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
— eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
III.1.3.
Tehnična in strokovna sposobnost
Seznam in kratek opis meril za izbor:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2016 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2012 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Najnižje ravni morebitnih standardov:
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2012 bis 2018 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/ einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/ reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/ sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
III.2.
Pogoji, ki se nanašajo na javno naročilo
III.2.1.
Informacije o določeni stroki
Izvedba storitve je omejena na določeno strokoSklic na ustrezen zakon ali druge predpise:
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Oddelek IV: Postopek

IV.1.
Opis
IV.1.1.
Vrsta postopka
Odprti postopek
IV.1.3.
Informacije o okvirnem sporazumu ali dinamičnem nabavnem sistemu
IV.1.8.
Informacije o Sporazumu o vladnih naročilih
Naročilo ureja Sporazum o vladnih naročilih: ne
IV.2.
Upravne informacije
IV.2.1.
Prejšnja objava v zvezi s tem postopkom
Številka obvestila v UL: 2016/S 213-388826
IV.2.2.
Rok za prejem ponudb ali prijav za sodelovanje
Datum: 11/05/2020 Lokalni čas: 12:00
IV.2.3.
Predvideni datum pošiljanja povabil k oddaji ponudbe ali sodelovanju izbranim kandidatom
IV.2.4.
Jeziki, v katerih se predložijo ponudbe ali prijave za sodelovanje
Nemščina
IV.2.6.
Minimalni časovni okvir, v katerem mora ponudnik zagotavljati veljavnost ponudbe
Ponudba mora biti veljavna do: 31/08/2020
IV.2.7.
Način odpiranja ponudb
Datum: 11/05/2020 Lokalni čas: 13:00

Oddelek VI: Dopolnilne informacije

VI.1.
Informacije o ponovitvah naročila
Ponovitev naročila: ne
VI.3.
Dodatne informacije
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von EVU die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen. Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit die Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4.
Postopki za revizijo
VI.4.1.
Organ, pristojen za revizijo
Uradno ime: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Kraj: München
Poštna številka: 80534
Država: Nemčija
Telefon: +49 8921762411
Telefaks: +49 8921762847
VI.4.3.
Postopek revizije
Natančne informacije o roku(-ih) za postopke revizije:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
VI.5.
Datum pošiljanja tega obvestila
14/11/2019