Das neu zu errichtende Kinder- und Familienhaus in Ebersberg besteht aus einem denkmalgeschützten Altbau und einem Neubau aus Holz. Nach Abbruch, der nicht denkmalgeschützten Gebäudeteile auf dem bestehenden Grundstück wird der Neubau entlang der nördlichen Grundstückgrenze errichtet, um auf dem südlichen Grundstücksteil ein Maximum an Freiflächen zu erhalten. Dieser Neubau, welcher Kindergarten, Kinderkrippe und Hort unter einem Dach aufnimmt wird, der Topographie folgend, 2- bzw. dreigeschossig errichtet.
Der Baukörper des denkmalgeschützten Klösterls, in dem Familienzentrum und Katholisches Kreisbildungswerk untergebracht werden, wird von Anbauten befreit, wieder freigestellt und nur über Verbindungsstege in 3 Geschossen mit dem Neubau verbunden, um seine historische und städtebauliche Qualität als Solitär zu wahren.
Der Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholz auf einem Untergeschoss aus Stahlbeton mit großer Tiefgarage an der Hangkante einer Endmoräne errichtet. Bei den Geschoßdecken und der Dachplatte handelt es sich um vorgefertigte hölzerne Rippendecken mit integrierten Schallabsorbern für gute Raumakustik. Alle Wände sind tragend und werden aus Brettsperrholz mit Sichtoberfläche hergestellt.
Die hoch gedämmte Gebäudehülle ist nach Norden, Osten und Westen sparsam befenstert. Nach Süden ist der Baukörper für maximale solare Gewinne großzügig verglast, mit beschattenden Flucht- und Reinigungsbalkonen versehen und einem raumweise individuell steuerbaren Sonnenschutz ausgestattet. Die Energieversorgung erfolgt über ein kommunales Nahwärmenetz. Die Lüftung des Gebäudes erfolgt dezentral, für jede Nutzung einzeln.
Denkmalgeschützter Massivbau und mehrgeschossige Holzbauweise stellen, zusammen mit der Vielzahl der Nutzungen, erhöhte Anforderungen an das Brandschutzkonzept, das Tragwerk, den Schallschutz, die Raumakustik und das Heizungs- und Lüftungskonzept.
Gebäudekennzahlen:
– Gebäudeabmessungen: ca. 80 x 14 x 9 m,
– Gebäudevolumen: ca. 12 000 m3,
– Nutzfläche: ca. 2 160 m2.
Es werden die Leistungen für die Anlagengruppe 4, 5 und 6 LPH 1-3 und 5-9 §§ 53, 55 HOAI beauftragt.